"Neue Arbeit" - Regulierung statt Flexibilität
Mobil und flexibel: Arbeitsminister Hubertus Heil hat seine Vorschläge für die Zukunft der Arbeit veröffentlicht. Doch er hat es verpasst, die richtigen Weichen zu stellen – neue Regulierungen könnten gerade den kleinen Unternehmen schaden.
Mobil und flexibel: Arbeitsminister Hubertus Heil hat seine Vorschläge für die Zukunft der Arbeit veröffentlicht. Doch er hat es verpasst, die richtigen Weichen zu stellen – neue Regulierungen könnten gerade den kleinen Unternehmen schaden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute Handlungsempfehlungen für die Zukunft der Arbeit vorgestellt. Rund ein Jahr lang hat Arbeitsminister Hubertus Heil mit Bürgen und Experten gesprochen, um am Ende ein Konzept vorzulegen, das vor allem eines mit sich bringt: Neue Regulierungen, die an der Realität vorbeigehen.
Betriebe müssen über mobile Arbeit entscheiden
Heil will einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten prüfen. Dabei verkennt er aber, dass in vielen Unternehmen bereits mobil gearbeitet wird – nämlich dort, wo es sinnvoll und umsetzbar ist. Möglich ist das nur, wenn zumindest bestimmte Aspekte der Arbeit auch woanders erledigt werden können und die technischen wie datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Beschäftigte, die mobil arbeiten, müssen ihre Arbeit stärker selbst organisieren und betriebliche und private Interessen bei der Gestaltung von Arbeitszeiten abwägen können. Dies setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortung und einen vertrauensvollen Umgang von Führungskräften mit ihren Mitarbeitern voraus. Führungskräfte müssen darüber hinaus verschiedene Flexibilitätswünsche der Beschäftigten abwägen. Ein Rechtsanspruch würde massiv in das Weisungsrecht des Arbeitgebers über Zeit und Ort der Arbeit eingreifen.
Arbeitszeitflexibilität braucht keinen Rechtsanspruch
Die vorgestellten Handlungsempfehlungen klammern zentrale Aspekte eines flexiblen Arbeitszeitgesetzes bezogen auf Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit aus. Stattdessen soll geprüft werden, ob Beschäftigte zukünftig einen Anspruch auf die Einrichtung von Langzeitkonten erheben können. Arbeitszeitkonten, auf denen Beschäftigte einen Teil ihrer Arbeitzeit ansparen können, um bezahlte Auszeiten zu nehmen, sind zweifellos ein wichtiges Element einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung. Die hohen gesetzlichen Auflagen für Zeitwertkonten sind jedoch gerade für viele kleinere Unternehmen nicht tragbar. Hier werden flexible Arbeitszeitmodelle häufig in ganz anderen Formen gelebt – auch ohne neue Rechtsansprüche.