Rund jeder siebte Erwerbsminderungsrentner auf Sozialhilfe angewiesen
In Deutschland ist jeder siebte Erwerbsminderungsrentner (15 Prozent) zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Betroffenen ist seit 2005 von knapp 78.000 auf fast 195.000 im Jahr 2018 angestiegen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt. Aktuellere Zahlen hat das Ministerium noch nicht.
In Deutschland ist jeder siebte Erwerbsminderungsrentner (15 Prozent) zusätzlich auf Sozialhilfe angewiesen. Die Zahl der Betroffenen ist seit 2005 von knapp 78.000 auf fast 195.000 im Jahr 2018 angestiegen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt. Aktuellere Zahlen hat das Ministerium noch nicht.
2005 erhielten nur 6,4 Prozent der Erwerbsminderungsrentner zusätzlich Grundsicherung, um über die Runden zu kommen. Bis 2015 hatte sich die Quote auf 15,4 fast verdreifacht, 2018 lag sie noch bei 15 Prozent. Bei voller Erwerbsminderung erhielten Rentner 2018 monatlich 776 Euro. Seit 2011 stieg der Betrag stetig leicht an - um insgesamt 76 Euro binnen sieben Jahren, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.
Zwar wurde die Erwerbsminderungsrente 2019 reformiert. Von höheren Bezügen profitieren aber nur Neurentner.
"Auch der moderate Anstieg der Erwerbsminderungsrente in den letzten Jahren kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die durchschnittliche Rente noch immer unter der Grundsicherungsschwelle liegt. Sie reicht schlicht nicht zum Leben", kritisierte die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann im Gespräch mit der NOZ. "Das kann auch den Ehepartner in Armut stürzen, der mit seinem Einkommen einstehen muss, bevor die Grundsicherung greift."
Zimmermann forderte "eine grundlegende Kehrtwende in der Rentenpolitik": Das Rentenniveau müsse wieder auf 53 Prozent erhöht und die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abgeschafft werden. "Krankheit ist ein Schicksal, das nicht noch zusätzlich bestraft werden darf. Ebenso wichtig ist: Verbesserungen bei der Zurechnungszeit müssen auch denen zugutekommen, die schon eine Rente beziehen."