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Korrektur des Gesetzentwurfs

Rente für Erwerbsgeminderte

Im Streit um die Anhebung der Erwerbsminderungsrenten drängen die Linksfraktion im Bundestag und der Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Korrekturen des Gesetzentwurfs.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Soziales.
"Die älteren Jahrgänge werden im Durchschnitt profitieren und gleichgestellt, aber die Jahrgänge zwischen 2008 und 2013 hätten wenig bis nichts von dieser Reform."
"Die älteren Jahrgänge werden im Durchschnitt profitieren und gleichgestellt, aber die Jahrgänge zwischen 2008 und 2013 hätten wenig bis nichts von dieser Reform."
Foto: Pete Linforth

Im Streit um die Anhebung der Erwerbsminderungsrenten drängen die Linksfraktion im Bundestag und der Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Korrekturen des Gesetzentwurfs.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Der VdK begrüßt ausdrücklich, dass die Regierung endlich die Erwerbsminderungsrenten für jene anhebt, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind." Allerdings falle der geplante Zuschlag zu niedrig aus. "Er müsste doppelt so hoch sein", forderte Bentele. An diesem Montag (30. Mai) gibt es dazu im Bundestag eine Sachverständigenanhörung.

Die VdK-Präsidentin kritisierte außerdem, dass die Verbesserung erst ab dem 1. Juli 2024 greifen soll. Sie komme damit für die infrage stehenden Rentner viel zu spät. "Sie leiden aktuell ganz besonders unter den immensen Preissteigerungen und wissen nicht, wie sie diese stemmen sollen." Der VdK verlange deshalb, "dass die Verbesserungen schnellstmöglich eingeführt werden".

Auch Matthias W. Birkwald, Rentenexperte der Linksfraktion, drängt auf deutlich verbesserte Zuschläge, und zwar in Höhe von 13 beziehungsweise acht Prozent. Bisher ist geplant, dass es bei einem Rentenbeginn zwischen dem 1.1.2001 und dem 30.6.2014 einen Zuschlag von 7,5 Prozent gibt und bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12. 2018 einen Aufschlag von 4,5 Prozent.

Damit sollen die früheren Jahrgänge den späteren gleichgestellt werden, die bereits von Verbesserungen profitieren. Wer seit dem 1.1.2019 erstmals Erwerbsminderungsrente bezieht, kommt in den Genuss längerer Zurechnungszeiten. Dabei geht es um ein fiktives Renteneintrittsalter, mit dem ermittelt wird, wie sich die Rentenansprüche bei gleichbleibender Berufstätigkeit entwickelt hätten. Seit Anfang 2019 liegt das für die Zurechnungszeiten relevante fiktive Rentenalter bei 65 Jahren und acht Monaten. Es wird also stets unterstellt, ein Erwerbsgeminderter habe bis zu diesem Alter gearbeitet. Dementsprechend gibt es mehr Geld.

Birkwald kritisiert nun "Willkür" bei den geplanten zweiten Runde der Verbesserungen. Er betonte: "Die älteren Jahrgänge werden im Durchschnitt profitieren und gleichgestellt, aber die Jahrgänge zwischen 2008 und 2013 hätten wenig bis nichts von dieser Reform." Der Abgeordnete führt dies unter anderem darauf zurück, dass die Kosten der Reform bei 2,6 Milliarden Euro gedeckelt werden sollten. Er verlangt: "Arbeitsminister Hubertus Heil muss im Gesetzgebungsverfahren nachbessern." Ebenso wie Bentele kritisiert der Rentenexperte zudem, dass die geplanten Zuschläge erst von 2024 an ausgezahlt werden sollen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung