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Aktive Sterbehilfe - Straffrei

Obwohl der Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur aktiven Sterbehilfe in dieser Woche erst das Bundeskabinett passiert hat, sorgt er bereits jetzt für heftige Diskussionen. Angehörige sollen laut Entwurf demnächst auch aktiv eingreifen dürfen, wenn von Familienmitgliedern der Wunsch zum Suizid geäußert wird. Den Helfern würde in diesem Fall keine strafrechtliche Verfolgung drohen.

Geschrieben von Maike Cuttler am . Veröffentlicht in Themen.

Obwohl der Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur aktiven Sterbehilfe in dieser Woche erst das Bundeskabinett passiert hat, sorgt er bereits jetzt für heftige Diskussionen. Angehörige sollen laut Entwurf demnächst auch aktiv eingreifen dürfen, wenn von Familienmitgliedern der Wunsch zum Suizid geäußert wird. Den Helfern würde in diesem Fall keine strafrechtliche Verfolgung drohen.

Angehörige sollen laut Entwurf demnächst auch aktiv eingreifen dürfen, wenn von Familienmitgliedern der Wunsch zum Suizid geäußert wird. (3.) Den Helfern würde in diesem Fall keine strafrechtliche Verfolgung drohen. (2.)

Sterbehilfe durch Dritte sieht der Entwurf der Justizministerin jedoch nicht vor. Sie fürchte, "Als "Erwerbsmodell" würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf Ausdehnung angelegten "Dienstleistung", die Menschen dazu verleiten kann, sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot vielleicht nicht getan hätten." Wer dennoch gegen Geld oder Sachleistungen aktive Sterbehilfe leistet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Neu ist, dass nun auch andere, dem Patienten „nahe stehende Personen“, wie zum Beispiel Hausärzte oder Pflegedienste, aktiv zum Suizid verhelfen sollen.

„Das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus.“, kommentiert der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, in einer Stellungnahme den Vorschlag der Ministerin. „Erst soll die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden und dann will das Justizministerium die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen.“ (3.)

Montgomery sieht in der aktuellen Vorlage den Versuch, geltendes Recht zu umgehen und Ärzte entgegen ihre Berufsordnung und Ethik zur Tötung von Patienten anzuhalten. Niemand seiner Kollegen würde sich als Sterbehelfer missbrauchen lassen, betont er. (4.)

Was Dr. Montgomery in seiner Stellungnahme nicht erwähnt, ist der Hinweis auf einen Rechtsstreit vor dem Berliner Verwaltungsgericht (AZ: VG 9 K 63.09).

Ein ansässiger Urologe hatte geklagt, weil er im Einzelfall Patienten auch gegen die Vorgaben der Bundesärztekammer unterstützen wollte. Die Richter sahen das generelle Verbot zur Euthanasie durch einen Arzt als Verletzung der Grundrechte und gaben der Klage des Mediziners im April dieses Jahres statt. (5.)

Es finden sich weitere Kollegen Montgomerys, die sich für einen ärztlich begleiteten Suizid aussprechen. Dr. Michael de Ridder, Vorsitzender der Hans-Joachim-und-Käthe-Stein-Stiftung für Palliativmedizin in Berlin und Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums, hat einen schwerkranken Freund dabei unterstützt, dessen Leben zu beenden. (6.)

Der CDL-Bezirksverband Koblenz-Montabaur äußert sich hingegen empört zur Frage der aktiven Euthanasie in Deutschland.

Der Verband stellt die These auf, Lebensmüde würden im Grunde gar nicht sterben wollen. Es sei vielmehr der Druck der Gesellschaft, das „nicht zur Last fallen wollen“, welches Betroffene regelrecht in den Freitod treibe.

Zudem sei nicht auszuschließen, dass bei Legalisierung von aktiver Sterbehilfe Unheil durch habgierige Verwandtschaft drohe. Wenn Oma ihr Sparbuch und ihr Häuschen trotz fortgeschrittenem Alter nicht freiwillig ausliefern wolle, liefe sie Gefahr, so lange unter Druck gesetzt zu werden, bis sie schließlich dem Willen der Familie nachgeben und einem Suizid zustimmen könnte.

Der einzig richtige Weg sei der Ausbau von Palliativmedizin in Krankenhäusern und Betreuungsplätzen in Hospizen, heißt es auf der Online-Plattform des Bezirksverbandes. (7.)

Eines hat der CDL bei seinen Bemühungen, die suizidale Hilfe als ausschließlich menschenverachtende Tötungsmaschinerie darzustellen, allerdings vollkommen außer Acht gelassen: Niemand ist gesetzlich verpflichtet, ein Leben zu führen, welches ihm selbst nicht länger lebenswert erscheint.

Ein Fall aus England zeigt, wie ein von der CDL propagiertes Leben aussehen kann. Der Brite Tony Nicklinson litt nach einem Schlaganfall am so genannten Locked-In-Syndrom und hatte Klage beim Obersten Gerichtshof eingelegt, um mit Hilfe seines Arztes legal Suizid begehen zu dürfen. Nachdem das Gericht seinen Antrag am zwölften August abgelehnt hatte, hatte Nicklinson jegliche Nahrungsaufnahme verweigert und war anschließend verstorben. (8.)

Der deutschen Bettina Koch wurde ebenfalls jegliche Unterstützung zur Selbsttötung verweigert. 2005 konnte sie sich schließlich mit Hilfe der Schweizer Organisation Dignitas ihr Leben nehmen. Ein Rechtsanwalt beschreibt den  Leidensweg von Bettina Koch mit den Worten, „Was der Frau zugemutet wurde, ist völlig pervers.“ (9.)

In einem öffentlichen Bericht schildert ein Sohn eindrücklich, wie individuell Gründe für begleitete Euthanasie sein können. Jörg Immendorff  hatte 2007 einen tödlichen Medikamentencocktail geschluckt, um seinen Erstickungstod zu vermeiden. (10.)

Sterbehilfen, die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger für Deutschland grundsätzlich ausschließt, werden in den Niederlanden bereits seit 2001 straffrei praktiziert: Passiver und aktiver, professioneller Beistand für Suizidpatienten.

Der Jurist Jan Suyver beschreibt, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen mit Patienten verfahren wird, die ihr Leben auf eigenen Wunsch beenden möchten. Dabei kommt zu keiner Zeit das Gefühl auf, Suyver oder die Ärzte und Pfleger seines Teams würden leichtsinnig und vorschnell handeln oder lediglich ihren eigenen Profit vor Augen haben.

Und auch die in Deutschland oft angebrachte Befürchtung, aktive Sterbehilfe würde zwangsweise zu einem Anstieg von Suizidfällen führen, konnte bereits 2010 in einem Bericht von Wissenschaftlern der Universitätskliniken Rotterdam und Amsterdam widerlegt werden.(11.)

Nach Angaben von Leutheusser-Schnarrenberger soll der neue Gesetzentwurf vorrangig denen behilflich sein, die nicht mehr in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu beenden. In diesem Fall könnten Verwandte und Vertraute die Sterbenden aktiv unterstützen und begleiten.

Was aber passiert mit denen, die niemanden finden, der ihnen behilflich sein möchte? Wenn die Tochter sich weigert, die Mutter auf Verlangen zu töten? Was geschieht mit Patienten, bei denen Ärzte keine „Notwendigkeit“ zum Sterben feststellen können oder wollen?

Diese Menschen werden trotz Gesetzesänderung auch weiterhin nach staatlichen Vorgaben zu einem medizinisch verordnetem Leben verurteilt, welches vielen von uns unvorstellbar erscheint. Ein Leben um jeden Preis und gegen jede menschliche Würde.

Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

 

1.      http://www.n-tv.de/politik/Sterbehilfe-entzweit-Koalition-article6897476.html

2.      http://www.hospiz-weinsberg.de/sthi_jur.htm

3.      http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/mobile-sterbehilfe-in-den-niederlanden-besser-offene-barbarei-als-heimliche-sterbehilfe-a-818531.html

„Aktive Sterbehilfe nennt man Maßnahmen, die gezielt den Tod des Patienten herbeiführen sollen. Meist geschieht dies durch die Verabreichung eines tödlichen Medikaments, zum Beispiel einer Überdosis von Schmerz- oder Beruhigungsmitteln. Aktive Sterbehilfe ist nur in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg legal. Voraussetzung ist die tatsächliche oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten. Liegt sie nicht vor, kann die tödliche Maßnahme als Totschlag oder Mord gewertet werden.“

4.      http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.9972.10588.10675

5.      http://www.bild.de/news/inland/sterbehilfe/arzt-verwaltungsgericht-eingeschraenkte-sterbehilfe-sterbewillige-23472850.bild.html

6.      http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/aerztlich-assistierter-suizid-sterbehilfe-ist-ein-hochindividueller-akt-a-795186.html

7.      http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe.html

8.      http://www.stern.de/panorama/ende-eines-martyriums-der-mann-der-nicht-sterben-durfte-ist-tot-1882797.html

9.      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sterbehilfe-fall-vor-gericht-entscheidung-auf-leben-und-tod-a-730553.html

10.    http://www.zeit.de/2012/33/Sterbehilfe

11.    http://www.taz.de/!88066/