Geflügelpest: Hinweise an Geflügelhalter
Osterode a.H., 1. Dezember 2014 – In einem Putenmastbestand in Mecklenburg-Vorpommern ist am 6. November die Geflügelpest mit dem hochpathogenen Influenzavirus des Subtyps H5N8 ausgebrochen. Bis zum Ende November gab es in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich insgesamt fünf weitere Ausbrüche von Geflügelpest in Hühner- und Entenhaltungen. Am 17. November wurde im Rahmen des verstärkten Wildvogel-Monitorings in Mecklenburg-Vorpommern auf der Insel Rügen das Virus des gleichen Subtyps bei einer Krickente nachgewiesen. Damit ist die Möglichkeit einer Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände über Wildvögel gegeben.
Osterode a.H., 1. Dezember 2014 – In einem Putenmastbestand in Mecklenburg-Vorpommern ist am 6. November die Geflügelpest mit dem hochpathogenen Influenzavirus des Subtyps H5N8 ausgebrochen. Bis zum Ende November gab es in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich insgesamt fünf weitere Ausbrüche von Geflügelpest in Hühner- und Entenhaltungen. Am 17. November wurde im Rahmen des verstärkten Wildvogel-Monitorings in Mecklenburg-Vorpommern auf der Insel Rügen das Virus des gleichen Subtyps bei einer Krickente nachgewiesen. Damit ist die Möglichkeit einer Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände über Wildvögel gegeben.
In Niedersachsen wurde noch kein Nachweis des Influenzavirus des Subtyps H5N8 geführt. Bisher sind keine Erkrankungen von Menschen, die dem neu aufgetretenen Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, bekannt geworden. Eine Bedrohung der menschlichen Gesundheit bei Kontakt mit Geflügel oder Verzehr von Geflügelfleisch wird als sehr gering angesehen.
Der Landkreis Osterode am Harz ruft alle Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Zur Verhinderung einer Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel sind sogenannte „Biosicherheitsmaßnahmen“ unbedingt zu beachten. Diese sind gemäß Geflügelpestverordnung vorgeschrieben. Dazu gehört, dass bei der Freilandhaltung von Geflügel sichergestellt ist, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die nicht für Wildvögel zugänglich sind. Das Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Außerdem müssen Futter und Einstreu so gelagert werden, dass es für Wildvögel nicht zugänglich ist. Gleiches gilt auch für Gegenstände wie z.B. Mistgabeln, Eimer und dergleichen, mit denen das gehaltene Geflügel in Berührung kommen kann. Dies ist sehr wichtig, da Ausscheidungen infizierter Wildvögel zur Verbreitung des Geflügelpestvirus beitragen können! Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, die vorgeschriebenen vorbeugenden Schutzmaßnahmen einzuhalten. Darüber hinaus sollte jeglicher Personenkontakt mit dem Geflügel, den Ausläufen und Stallungen möglichst geringgehalten werden, um Virus-Verschleppungen z. B. über Schuhwerk zu vermeiden. Ein Geflügelpest-Ausbruch hat die Tötung einer großen Zahl von Tieren sowie erhebliche wirtschaftlichen Verluste zur Folge.
Die Haltung von Geflügel, auch wenn es sich um eine reine Hobbyhaltung einiger weniger Tiere handelt, ist stets beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung anzuzeigen. Dies gilt grundsätzlich und unabhängig vom derzeitigen Geflügelpestgeschehen.
Sollten in einem Geflügelbestand vermehrt Todesfälle auftreten, ist zur Ursachenabklärung unbedingt sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Tel. 05522 951-061 zu informieren.