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Verwaltungsgericht: Auch die Abfallgebühren 2013 sind rechtmäßig

Osterode a.H., 1. Dezember 2014 – Die Kalkulation der Abfallgebühren 2013 sowie die entsprechende Gebührensatzung sind rechtmäßig. Die Klage eines Kreiseinwohners aus Bad Grund wurde kürzlich mit dieser Begründung vom Verwaltungsgericht Göttingen abgewiesen.

Geschrieben von Landkreis Göttingen am . Veröffentlicht in Kommunales.
Foto: Gato / Flickr (CC)

Osterode a.H., 1. Dezember 2014 – Die Kalkulation der Abfallgebühren 2013 sowie die entsprechende Gebührensatzung sind rechtmäßig. Die Klage eines Kreiseinwohners aus Bad Grund wurde kürzlich mit dieser Begründung vom Verwaltungsgericht Göttingen abgewiesen.

Diese Entscheidung wird von der Kreisverwaltung mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. Sämtliche von Klägerseite vorgebrachten Argumente hat das Gericht verworfen. In vorausgegangenen Gerichtsverfahren hatte das Gericht tiefer gehende Begründungen und Nachweise bezüglich der Aufteilung der Deponiekosten, der Herleitung des kalkulatorischen Zinssatzes, der grundgebührenfähigen Kosten und der Ansatzfähigkeit und differenzierten Aufteilung von Unterdeckungen eingefordert. Dieser Forderung sei der Landkreis auch in der Kalkulation 2013 überzeugend nachgekommen. Das Verwaltungsgericht betont in seiner Urteilsbegründung, dass die Gründe, welche in Vorjahren zur Nichtigkeit der Abfallgebührensatzung geführt hatten, vollständig beseitigt seien.