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Sachsen-Anhalt

Behörden prüfen Entwaffnung von AfD-Mitgliedern

Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt lässt flächendeckend die Entwaffnung von AfD-Parteimitgliedern prüfen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung, der ein entsprechendes Schreiben an alle lokalen Waffenbehörden im Bundesland vorliegt.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Regio-News.
Betroffen sind demnach auch Mitglieder der AfD-Jugendorganisation JA. Anlass der waffenrechtlichen Überprüfungen sind die Einstufungen der AfD und ihrer Jugendorganisation JA als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz.
Betroffen sind demnach auch Mitglieder der AfD-Jugendorganisation JA. Anlass der waffenrechtlichen Überprüfungen sind die Einstufungen der AfD und ihrer Jugendorganisation JA als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz.

Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt lässt flächendeckend die Entwaffnung von AfD-Parteimitgliedern prüfen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung, der ein entsprechendes Schreiben an alle lokalen Waffenbehörden im Bundesland vorliegt.

Betroffen sind demnach auch Mitglieder der AfD-Jugendorganisation JA. Anlass der waffenrechtlichen Überprüfungen sind die Einstufungen der AfD und ihrer Jugendorganisation JA als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz.

Das Landesverwaltungsamt erklärt in dem sechsseitigen Schreiben: Sowohl bei Mitgliedern als auch bei Unterstützern der AfD bestehe die "Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" - es müsse bezweifelt werden, dass sie verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen. Als "Unterstützer" gelten etwa parteilose Politiker, die für die AfD bei Wahlen antreten und Mandate annehmen. Deshalb sollen lokale Behörden nun alle Waffenbesitzer mit AfD- und JA-Mitgliedschaft auf waffenrechtliche Zuverlässigkeit prüfen - und gegebenenfalls "Rücknahme- und Widerrufsverfahren" einleiten.

Sachsen-Anhalts AfD hat nach eigenen Angaben gut 2.000 Mitglieder, unter ihnen sind nun Jäger und Sportschützen betroffen. Nach Einschätzung des Landesinnenministeriums obliegt es jetzt im Einzelfall jedem AfD-Mitglied, die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. "Letztlich müsste sich aus der Widerlegung eine weitestgehende Distanzierung von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Vereinigung ergeben", erklärte das Ressort. "Gelingt diese Widerlegung der Regelvermutung nicht, folgt hieraus die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit." Dann müsse die Waffenerlaubnis entzogen werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung