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Bußgelder aussetzen

Die Corona-Krise hat Themen, die lange die Schlagzeilen in Berlin bestimmten, beinahe in Vergessenheit geraten lassen. Allen voran das umstrittene Mietendeckel-Gesetz, das in der kommenden Woche seine erste messbare Wirkung entfalten soll.

Geschrieben von Isabell Jürgens am . Veröffentlicht in Regio-News.
Das letzte Wort zum Mietendeckel wird ohnehin weder in den Senats- noch Bezirksverwaltungen gesprochen, sondern von den Verfassungsrichtern.
Das letzte Wort zum Mietendeckel wird ohnehin weder in den Senats- noch Bezirksverwaltungen gesprochen, sondern von den Verfassungsrichtern.
Foto: Achim Scholty

Die Corona-Krise hat Themen, die lange die Schlagzeilen in Berlin bestimmten, beinahe in Vergessenheit geraten lassen. Allen voran das umstrittene Mietendeckel-Gesetz, das in der kommenden Woche seine erste messbare Wirkung entfalten soll.

Denn am 23. April läuft die Frist ab, bis zu der Vermieter ihren Mietern darüber Auskunft geben müssen, welche mietpreisrelevanten Merkmale ihre Wohnungen aufweisen.

Es waren versöhnliche Töne, als der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) vor einem Monat verkündete, kein Vermieter habe Sanktionen zu befürchten, wenn er aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten habe, diese Frist einzuhalten.

Als versöhnliche Geste kann aber auch verstanden werden, dass der Großteil der Vermieter von dieser Fristverlängerung keinen Gebrauch machen wird, und die Informationsschreiben bereits auf den Weg gebracht hat. Die Befürchtung, dass Vermieter die Corona-Krise als Ausrede missbrauchen um diese Pflicht zu umgehen, hat sich also als unbegründet erwiesen.

Das letzte Wort zum Mietendeckel wird ohnehin weder in den Senats- noch Bezirksverwaltungen gesprochen, sondern von den Verfassungsrichtern. Bis deren Urteil vorliegt, sollte kein Vermieter mit Bußgeldern überzogen werden.

Quelle: ots/Berliner Morgenpost