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Pflegebevollmächtigter begrüßt Ausweitung der Pflegepersonal-Untergrenzen

Der Bundespflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus hat die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verfügte Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf weitere Krankenhausbereiche begrüßt. "Gefährliche Pflege muss erkennbar sein und sanktioniert werden", sagte Westerfellhaus der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Dafür sind die Pflegepersonaluntergrenzen da." Kritik an dem Instrument wies er scharf zurück. "Ich finde es zynisch, wenn nun manche argumentieren, dass Pflegepersonaluntergrenzen zu Bettensperrungen und dies wiederum zur Patientengefährdung führt", sagte Westerfellhaus.

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gesundheit.
Jens Spahn
Jens Spahn
Foto: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 de (via Wikimedia Commons)

Der Bundespflegebevollmächtigte Andreas Westerfellhaus hat die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verfügte Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen auf weitere Krankenhausbereiche begrüßt. "Gefährliche Pflege muss erkennbar sein und sanktioniert werden", sagte Westerfellhaus der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Dafür sind die Pflegepersonaluntergrenzen da." Kritik an dem Instrument wies er scharf zurück. "Ich finde es zynisch, wenn nun manche argumentieren, dass Pflegepersonaluntergrenzen zu Bettensperrungen und dies wiederum zur Patientengefährdung führt", sagte Westerfellhaus.

"Wer dauerhaft zu wenige Pflegekräfte in seinem Haus einsetzt, gefährdet Patienten und auch Pflegekräfte. Denn unter dem dann herrschenden Druck sind viele Pflegekräfte gezwungen, wichtige Pflegeleistungen zu unterlassen, was lebensgefährlich für Patienten sein kann", warnte der Pflegebevollmächtigte. Pflegepersonaluntergrenzen dienten der Patientensicherheit und seien Leitplanken für die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte.

Mittelfristig werde allerdings "eine valide Pflegebedarfsbemessung im Krankenhaus" benötigt, damit der "wahre" Pflegepersonalbedarf in einem Krankenhaus bestimmbar werde, sagte Westerfellhaus weiter. Nur so werde es gelingen, Patientensicherheit und pflegerische Versorgungsqualität optimal sicherstellen zu können.

Bislang gibt es verpflichtende Untergrenzen für Intensivstationen sowie Abteilungen für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie. Ab 1. Januar 2020 sollen für zusätzliche Stationen Untergrenzen greifen, wie ein neuer Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Dies betrifft Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation sowie Spezialstationen mit Schlaganfalleinheiten.



Quelle: ots/Neue Osnabrücker Zeitung