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Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Besser überholt statt wiederholt

Kann sich Geschichte wiederholen? Ist es sinnvoll, die heutige Situation mit jener vor rund 100 Jahren zu vergleichen, als mit der Weimarer Republik die erste Demokratie auf deutschem Boden existierte - und scheiterte?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Themen.
Die Krisenmaßnahmen hierzulande zeigen also Wirkung: Vor allem die neuen Grenzkontrollen haben irreguläre Migranten und noch mehr die kriminellen Schleuser abgeschreckt, ein härterer Abschiebekurs offenbar auch.
Die Krisenmaßnahmen hierzulande zeigen also Wirkung: Vor allem die neuen Grenzkontrollen haben irreguläre Migranten und noch mehr die kriminellen Schleuser abgeschreckt, ein härterer Abschiebekurs offenbar auch.
Foto: Mehr Demokratie / CC BY-SA 2.0 (via Flickr)

Kann sich Geschichte wiederholen? Ist es sinnvoll, die heutige Situation mit jener vor rund 100 Jahren zu vergleichen, als mit der Weimarer Republik die erste Demokratie auf deutschem Boden existierte - und scheiterte?

Nicht ganz grundlos sagt man solchen Vergleichen nach, dass sie hinken. Aber ganz sicher sinnvoll ist es, Lehren aus der Geschichte zu ziehen.

Wenn eine dieser Lehren lautet, dass die Weimarer Republik nicht zuletzt daran gescheitert ist, dass ihre demokratischen Institutionen zu schwach waren, um sich gegen ihre Feinde zu verteidigen, dann ist der mit beruhigend großer Mehrheit gefasste Beschluss des Bundestages zu begrüßen, das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk gegen Extremismus im Grundgesetz zu verankern und damit zu schützen.

Das zeigt nicht nur der Blick in die deutsche Geschichte, sondern auch nach Osteuropa, wo in den vergangenen Jahren zu beobachten war, wie Verfassungsgerichte durch simple Gesetzesänderungen systematisch geschwächt werden konnten. Polen etwa ist dafür ein mahnendes Beispiel. Dort gelang es der damaligen Regierungspartei PiS, die höchsten Gerichte mit einer einfachen Mehrheit faktisch lahmzulegen und ihrer Kontrollfunktion zu berauben.

Auch ohne AfD oder BSW mit ihrer offen zur Schau getragenen Amerikafeindlichkeit, ihrer Hinwendung zu Kriegsverbrecher Wladimir Putin und ihrer verachtenswerten Forderung nach einem Unterlassen der Hilfeleistung für die angegriffene Ukraine wäre der Beschluss sinnvoll gewesen. Und dass BSW und AfD (mit Ausnahme eines Abgeordneten) gegen die Reform stimmten, spricht Bände.

Besonders die AfD zeigte einmal mehr ihr gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Die krude Behauptung ihres Abgeordneten Fabian Jacobi, die anderen Parteien wollten das Gericht "weiter unter sich aufgeteilt halten", ist nicht nur absurd, sondern passt in ihrer Logik auch nicht zur hingebungsvoll gepflegten Opferrolle der Rechtspopulisten: Was wäre denn, würden die "anderen Parteien" das Gericht tatsächlich "unter sich aufteilen" - zum Beispiel derart, dass ein mögliches Verbot der AfD nicht hohe Hürden nehmen müsste (und das völlig zu Recht), sondern nur noch Formsache wäre?

Union, SPD, Grüne, FDP und Linke haben sich also auch selbst einen Riegel vorgeschoben, der den Missbrauch von Macht verhindert, auch von demokratisch erlangter. Sie haben die Konzeption des Verfassungsgerichts überholt, damit Geschichte sich nicht wiederholt.

Quelle: Fuldaer Zeitung