Stadt Teuchern verlangt mehr als 2.000 Euro für verweigerten Personalausweis
Die Stadt Teuchern (Burgenlandkreis) will von einem Mann, der seinen gültigen Personalausweis an das Rathaus zurückgeschickt hat, ein sogenanntes "Verwahrentgelt" von mehr als 2.000 Euro verlangen.
Die Stadt Teuchern (Burgenlandkreis) will von einem Mann, der seinen gültigen Personalausweis an das Rathaus zurückgeschickt hat, ein sogenanntes "Verwahrentgelt" von mehr als 2.000 Euro verlangen.
Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf die Stadtverwaltung. Nach MZ-Informationen handelt es sich bei dem Mann um ein Mitglied der rechtsextremen NPD (heute: "Die Heimat"). Mehrfach fiel er mit Äußerungen auf, die den Holocaust bestreiten oder relativieren.
Im Juli 2021 schickte er per Einschreiben seinen Ausweis zurück, weil dieser angeblich nicht den Vorschriften entspreche. Von der Stadt forderte er stattdessen eine sogenannte Staatsangehörigkeitsbescheinigung auf einem schlichten DIN-A-4-Blatt mit dem Siegel der Kommune. Das entspricht einem typischen Vorgehen von Reichsbürgern, die der Bundesrepublik und ihren Dokumenten die Legitimität absprechen.
Die Stadt Teuchern wies die Forderung nach einem alternativen Dokument zurück - und schickte nach Ablauf von drei Monaten einen Gebührenbescheid für die Verwahrung des eingesandten Personalausweises. 279 Euro wurden fällig, drei Euro pro Tag. Möglich wird das durch einen Passus in der Allgemeinen Gebührenordnung, mit dem das Land 2019 auf Umtriebe von Reichsbürgern reagiert hatte. Gegen den Gebührenbescheid wehrte sich der Betroffene mit einer Klage, die das Verwaltungsgericht Halle jedoch im Juli zurückwies. Einen Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Oktober ab.
Nach Auskunft der Stadt Teuchern nahm der unterlegene Kläger seinen Ausweis bereits nach der Niederlage in erster Instanz zurück. Jetzt muss der Mann mit weiteren, noch deutlich höheren Kosten rechnen. "Für uns ist das Urteil ein Erfolg", sagte Ordnungsamtsleiterin Bianka Erben der MZ. "Wir werden uns jetzt auch die Gebühren für den Rest der Aufbewahrungszeit holen." Für die Zeit von Oktober 2021 bis Juli 2024 würden mehr als 2.000 Euro fällig.